Besuch der Inten­siv­me­di­zi­ne­rin Frau Dr. Küp­pers-Tiedt am 29.4.2024

Im Reli­gi­ons­un­ter­richt beschäf­ti­gen wir uns gerade mit dem Thema Tod und Ster­ben. Zunächst ein­mal dachte ich, dass die­ses Thema nicht beson­ders anspre­chend ist und man es mit beson­de­rer Vor­sicht „genie­ßen“ muss. Ich habe mich auch nicht beson­ders auf das Thema gefreut, da ich mir vor­ge­stellt habe, dass es nicht sehr abwechs­lungs­reich, son­dern eher trau­rig sein wird.

Aller­dings finde ich, dass Frau Krich­baum das Thema sehr inter­ak­tiv gestal­tet, sodass das Inter­esse geweckt wird. So haben wir uns bei­spiels­weise am Anfang der Ein­heit auch mit dem Thema Auf­er­ste­hung beschäf­tigt und was wir uns dar­un­ter vor­stel­len. Es war beson­ders span­nend zu über­le­gen, wie man selbst sich das Leben nach dem Tod vor­stellt und wel­ches Bild die ande­ren haben. Ebenso haben wir uns mit einem ande­ren Kurs aus­ge­tauscht, ob der Tod in unse­rer Gesell­schaft ein Tabu­thema ist.

Außer­dem kam letzte Woche (am 29.4.2024) Frau Dr. Küp­pers-Tiedt zu uns in den Unter­richt, um von ihrer Arbeit als Neu­ro­lo­gin zu berich­ten und uns über die The­men  Ster­be­hilfe bzw. Ster­be­be­glei­tung auf­zu­klä­ren. Zunächst ein­mal hat sie uns ein paar Begriff­lich­kei­ten erklärt, damit wir bes­ser ver­ste­hen konn­ten, was in ihren Auf­ga­ben­be­reich fällt, aber eben auch, was sie nicht darf. Beson­ders hat mich erstaunt, wie schmal die Grat­wan­de­rung zwi­schen juris­tisch kor­rek­tem Ver­hal­ten und eben schon ille­ga­len Hand­lun­gen ist. Ich stelle es mir nicht gerade leicht vor, immer juris­tisch kor­rekt zu han­deln, wäh­rend man die Ent­schei­dun­gen auch mit dem eige­nen Gewis­sen ver­ein­ba­ren muss.

So erzählte Frau Dr. Küp­pers-Tiedt uns, dass sie selbst direk­ten Ver­wand­ten (Ehe­part­ner und Eltern von Min­der­jäh­ri­gen aus­ge­schlos­sen), streng recht­lich gese­hen, keine Aus­kunft über den Zustand des Pati­en­ten geben darf. Auch dür­fen diese keine medi­zi­ni­schen Ent­schei­dun­gen für den Pati­en­ten tref­fen, wenn ihnen das nicht durch eine Pati­en­ten­ver­fü­gung erlaubt wurde. Außer­dem sind sie ver­pflich­tet, falls sie durch so eine Pati­en­ten­ver­fü­gung ent­schei­dungs­be­rech­tigt sind, nach Wil­len des Pati­en­ten zu han­deln. Natür­lich ist nicht immer klar, ob die Ver­wand­ten dann auch den Wil­len des Pati­en­ten umset­zen, wenn der Pati­ent bei­spiels­weise die lebens­ver­län­gern­den Maß­nah­men ein­stel­len möchte, kann das ver­ständ­li­cher­weise schwie­rig für die Ver­wand­ten sein.

Wir haben uns außer­dem dar­über unter­hal­ten, bis wann, also mit wel­chen Ein­schrän­kun­gen (z.B. hoher Quer­schnitt) ein Leben für uns lebens­wert ist. Gerade zu Ende hin, als die Ein­schrän­kun­gen immer grö­ßer wur­den, gin­gen die Mei­nun­gen wei­ter auseinander.

Ins­ge­samt hat mir der Besuch sehr gut gefal­len, denn es war beson­ders inter­es­sant direkt von einer Spe­zia­lis­tin auf dem Gebiet der Neu­ro­lo­gie zu erfah­ren, wie sie mit dem Tod umgeht, mit dem sie täg­lich kon­fron­tiert wird. Mei­ner Mei­nung nach ist die­ses Vor­ge­hen viel lern­ef­fek­ti­ver, als ein Blatt über die ver­schie­de­nen Begriff­lich­kei­ten wie Ster­be­hilfe oder Pati­en­ten­ver­fü­gung zu lesen und danach viel­leicht ein paar Übun­gen zu bear­bei­ten. Inso­fern finde ich es sehr schön, dass Frau Krich­baum Frau Dr. Küp­pers-Tiefdt ein­ge­la­den hat, aber auch, dass sie zu uns in den Unter­richt gekom­men ist, und uns die­ses wich­tige Thema sehr span­nend näher­ge­bracht hat!

Schü­le­rin aus dem Religionskurs