Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Damen und Herren,
nun ist es so weit und am Montag können wir das von allen mit Spannung erwartete Schuljahr beginnen, das sich von allen bisherigen unterscheiden wird. Aber: Jeder Tag in der Schule mit allen Schülerinnen und Schülern, allen Kolleginnen und Kollegen ist ein guter, ein wertvoller Tag. Auf den gemeinsamen Beginn mit euch und dem Kollegium freue ich mich.
Für die Rückkehr in den Regelbetrieb hat das Hessische Kultusministerium einige Richtlinien erarbeitet und veröffentlicht (alle Verordnungen, Schreiben usw. unter: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona) . Am Lessing-Gymnasium haben wir die Vorgaben gemäß unserer Möglichkeit umgesetzt, von denen ich Ihnen und euch einige in Kürze vorstellen möchte.
Wir hoffen, dass wir am Lessing-Gymnasium Rahmenbedingungen geschaffen haben, die dazu beitragen, einen langfristigen und effektiven Präsenzunterricht ermöglichen. Taktgeber ist aber zweifellos nach wie vor die weitere Entwicklung der Pandemie. Wir sollten – unter Einhaltung aller notwendigen Regeln – aber mit Zuversicht die vor uns stehenden Herausforderungen angehen.
In diesem Sinne wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern ein erfolgreiches Schuljahr.
Hygieneplan
Wir haben einen schuleigenen Hygieneplan erarbeitet, den Sie/ihr im Anhang finden.
Ich bitte die Familien darum, am Wochenende einen gemeinsamen Blick auf den Hygieneplan zu werfen, der viel Bekanntes, aber auch Neuerungen enthält. Besprechen Sie ihn mit den Kindern, auch wir werden ihn am Montag in den Klassenlehrerstunden mit den Schülern/-innen gemeinsam durchgehen.
Der Hygieneplan ist Bestandteil der Schulordnung und damit verbindliche Verhaltensvorgabe.
Schutzausrüstung
Ergänzend zu den bereits im Rahmen der bisherigen Schulöffnung zur Verfügung gestellten Schutzausrüstung, haben wir vom Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main Schutzmasken in ausreichender Stückzahl erhalten.
Der SEB hat in einem Telefonat signalisiert, dass er bei einer erwünschten Beschaffung von transparenten Gesichtsmasken unterstützend tätig würde.
Umgang mit Corona-Verdachtsfällen
Zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen finden Sie ebenfalls im Anhang einen gut erklärenden Flyer vom HKM. Ganz zentrale Bedeutung hat die rasche Kommunikation mit uns bei Verdachtsmomenten oder nachgewiesenen Infektionen, damit wir Ketten nachverfolgen sowie das Gesundheitsamt informieren können.
Risikopersonen
Eine Aufhebung der Präsenzpflicht ist nur in Ausnahmefällen auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes im Sinne der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus möglich. Das ärztliche Attest muss die Bestätigung enthalten, dass im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV‑2 aufgrund der besonderen individuellen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht. Diese Regelung gilt für Lehrkräfte, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schülerinnen und Schüler, bei denen im vorgenannten Sinne die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht oder die mit Personen mit einer solchen Gefährdung in einem Hausstand leben.
Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzbetrieb nicht teilnehmen, haben ihrer Pflicht zur Teilnahme an schulischen Lehrangeboten im Rahmen häuslicher Lernsituationen nachzukommen. Dies kann durch eine Zuschaltung per Videokonferenz erfolgen, setzt aber die Einwilligung aller Beteiligten voraus.
Start ins Schuljahr
Es wird eine Diagnose des Lernstands in jedem Fach vorgenommen, die an Kerncurricula und schulinternen Plänen orientiert ist. Der Unterricht enthält kompensatorische Bereiche, ist aber grundsätzlich dem Voranschreiten im Stoff verpflichtet,
Für gravierende Lernrückstände aus dem letzten Halbjahr bietet das Lessing-Gymnasium ein Angebot an „Corona-Kompensationsunterricht“ in den Fächern Mathematik, Latein, Englisch und Deutsch für die Jahrgangsstufen 6–9 an. Der Ansprechpartner hierfür ist Herr Kern (E‑Mail).
Leistungsbewertung
Neu ist, dass die im häuslichen Lernen erbrachten Leistungen bewertet werden. Dies ist immer dann möglich, wenn die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen der Schülerin oder des Schülers, die Eingang in eine Bewertung finden sollen, im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht erbracht worden sind.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass im Schuljahr 2020/21 ausnahmsweise auch Querversetzungen nach §75 Abs.3 Satz 4 HSchG für Schüler/-innen des 7.Jahrgangs zulässig sind.
Digitalisierung
Während der Aussetzung des regulären Schulbetriebs konnten am Lessing-Gymnasium zahlreiche Erfahrungen gesammelt und Erkenntnisse gewonnen werden, die in die Maßnahmen im Bereich Digitalisierung an Schulen für das Schuljahr 2020/2021 eingehen. Eine ausführliche Evaluation wurde auf der Gesamtkonferenz im Juni vorgestellt. Sie bildet den Leitfaden zur weiteren Entwicklung.
Wir haben Angebote zur Ausrüstung der Hardware in Klassenräumen für Videokonferenzen oder Streaming eingeholt, ein Antrag zur Bereitstellung erforderlicher Software ist an die IT Abteilung des Stadtschulamts gestellt worden.
Mensabetrieb
Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder grundsätzlich möglich. Auch hier gelten besondere Abstands- und Hygieneanforderungen. Familie Rikas hat sich gewappnet.
Klassenfahrten
Der Fokus im ersten Halbjahr des neuen Schuljahres soll auf der Erteilung von Unterricht liegen, um Unterschiede im Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler, die sich infolge des pandemiebedingten eingeschränkten Schulbetriebs ergeben haben, bestmöglich auffangen zu können. Aus diesem Grund sollen mehrtägige Schulfahrten wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten bis einschließlich Januar 2021 ausgesetzt bleiben.
Durchführung von Betriebs- und Sozialpraktika
Die Betriebs- und Sozialpraktika können ab nach den Herbstferien unter Einhaltung der geltenden Hygieneregelungen stattfinden.
Hinweise zum Landesabitur 2021
Nach derzeitigem Sachstand werden die schriftlichen Abiturprüfungen im Abiturdurchgang 2021 mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Die Inhalte und Anforderungen beziehen sich den Vorgaben in der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) entsprechend auf die Kurshalbjahre Q1 bis Q3.
Um mehr Zeit zur Nacharbeit der versäumten Unterrichtsinhalte und zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen zu erhalten, werden die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2021 auf die Zeit nach den Osterferien verschoben. Näheres regelt der Erlass „Landesabitur 2021 und 2022 – Regelungen; hier: Qualifikationsphase – Themenfelder und inhaltliche Gestaltung; Abiturerlass Landesabitur 2022“ vom 24. Juni 2020. Herr Pfannmüller wird den Jahrgang genauestens informieren.
Ganztagsbetrieb
Im Zuge eines verantwortungsvollen Regelbetriebes werden auch Ganztags- und Betreuungsangebote in der Sekundarstufe wieder aufgenommen. Hierbei ist eine enge Abstimmung mit den Schulträgern und Angebotsträgern der Ganztagsangebote besonders wichtig. Frau Qureshi wird Sie über die Gestaltung gesondert informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Mieles
Schulleiter
» Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
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» Elterninfo: Regelbetrieb an Schulen unter Pandemiebedingungen