Liebe Schü­le­rin­nen und Schü­ler, sehr geehrte Damen und Herren,

nun ist es so weit und am Mon­tag kön­nen wir das von allen mit Span­nung erwar­tete Schul­jahr begin­nen, das sich von allen bis­he­ri­gen unter­schei­den wird. Aber: Jeder Tag in der Schule mit allen Schü­le­rin­nen und Schü­lern, allen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen ist ein guter, ein wert­vol­ler Tag. Auf den gemein­sa­men Beginn mit euch und dem Kol­le­gium freue ich mich.

Für die Rück­kehr in den Regel­be­trieb hat das Hes­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­rium einige Richt­li­nien erar­bei­tet und ver­öf­fent­licht (alle Ver­ord­nun­gen, Schrei­ben usw. unter: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona) . Am Les­sing-Gym­na­sium haben wir die Vor­ga­ben gemäß unse­rer Mög­lich­keit umge­setzt, von denen ich Ihnen und euch einige in Kürze vor­stel­len möchte.

Wir hof­fen, dass wir am Les­sing-Gym­na­sium Rah­men­be­din­gun­gen geschaf­fen haben, die dazu bei­tra­gen, einen lang­fris­ti­gen und effek­ti­ven Prä­senz­un­ter­richt ermög­li­chen. Takt­ge­ber ist aber zwei­fel­los nach wie vor die wei­tere Ent­wick­lung der Pan­de­mie. Wir soll­ten – unter Ein­hal­tung aller not­wen­di­gen Regeln – aber mit Zuver­sicht die vor uns ste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen angehen.

In die­sem Sinne wün­sche ich allen Schü­le­rin­nen und Schü­lern ein erfolg­rei­ches Schuljahr.

Hygieneplan

Wir haben einen schul­ei­ge­nen Hygie­ne­plan erar­bei­tet, den Sie/ihr im Anhang finden.

Ich bitte die Fami­lien darum, am Wochen­ende einen gemein­sa­men Blick auf den Hygie­ne­plan zu wer­fen, der viel Bekann­tes, aber auch Neue­run­gen ent­hält. Bespre­chen Sie ihn mit den Kin­dern, auch wir wer­den ihn am Mon­tag in den Klas­sen­leh­rer­stun­den mit den Schü­lern/-innen gemein­sam durchgehen.

Der Hygie­ne­plan ist Bestand­teil der Schul­ord­nung und damit ver­bind­li­che Verhaltensvorgabe.

Schutzausrüstung

Ergän­zend zu den bereits im Rah­men der bis­he­ri­gen Schul­öff­nung zur Ver­fü­gung gestell­ten Schutz­aus­rüs­tung, haben wir vom Staat­li­chen Schul­amt für die Stadt Frank­furt am Main Schutz­mas­ken in aus­rei­chen­der Stück­zahl erhalten.

Der SEB hat in einem Tele­fo­nat signa­li­siert, dass er bei einer erwünsch­ten Beschaf­fung von trans­pa­ren­ten Gesichts­mas­ken unter­stüt­zend tätig würde.

Umgang mit Corona-Verdachtsfällen

Zum Umgang mit Corona-Ver­dachts­fällen fin­den Sie eben­falls im Anhang einen gut erklä­ren­den Flyer vom HKM. Ganz zen­trale Bedeu­tung hat die rasche Kom­mu­ni­ka­tion mit uns bei Ver­dachts­mo­men­ten oder nach­ge­wie­se­nen Infek­tio­nen, damit wir Ket­ten nach­ver­fol­gen sowie das Gesund­heits­amt infor­mie­ren können.

Risikopersonen

Eine Auf­he­bung der Prä­senz­pflicht ist nur in Aus­nah­me­fäl­len auf der Grund­lage eines ärzt­li­chen Attes­tes im Sinne der Zwei­ten Ver­ord­nung zur Bekämp­fung des Corona-Virus mög­lich. Das ärzt­li­che Attest muss die Bestä­ti­gung ent­hal­ten, dass im Falle einer Infek­tion mit dem Coro­na­vi­rus SARS CoV‑2 auf­grund der beson­de­ren indi­vi­du­el­len Dis­po­si­tion die Gefahr eines schwe­ren Krank­heits­ver­laufs besteht. Diese Rege­lung gilt für Lehr­kräfte, sozi­al­päd­ago­gi­sche Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sowie Schü­le­rin­nen und Schü­ler, bei denen im vor­ge­nann­ten Sinne die Gefahr eines schwe­ren Krank­heits­ver­laufs besteht oder die mit Per­so­nen mit einer sol­chen Gefähr­dung in einem Haus­stand leben.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die am Prä­senz­be­trieb nicht teil­neh­men, haben ihrer Pflicht zur Teil­nahme an schu­li­schen Lehr­an­ge­bo­ten im Rah­men häus­li­cher Lern­si­tua­tio­nen nach­zu­kom­men. Dies kann durch eine Zuschal­tung per Video­kon­fe­renz erfol­gen, setzt aber die Ein­wil­li­gung aller Betei­lig­ten voraus.

Start ins Schuljahr 

Es wird eine Dia­gnose des Lern­stands in jedem Fach vor­ge­nom­men, die an Kern­cur­ri­cula und schul­in­ter­nen Plä­nen ori­en­tiert ist. Der Unter­richt ent­hält kom­pen­sa­to­ri­sche Berei­che, ist aber grund­sätz­lich dem Vor­an­schrei­ten im Stoff verpflichtet,

Für gra­vie­rende Lern­rück­stände aus dem letz­ten Halb­jahr bie­tet das Les­sing-Gym­na­sium ein Ange­bot an „Corona-Kom­pen­sa­ti­ons­un­ter­richt“ in den Fächern Mathe­ma­tik, Latein, Eng­lisch und Deutsch für die Jahr­gangs­stu­fen 6–9 an. Der Ansprech­part­ner hier­für ist Herr Kern (E‑Mail).

Leistungsbewertung

Neu ist, dass die im häus­li­chen Ler­nen erbrach­ten Leis­tun­gen bewer­tet wer­den. Dies ist immer dann mög­lich, wenn die münd­li­chen, schrift­li­chen, prak­ti­schen und sons­ti­gen Leis­tun­gen der Schü­le­rin oder des Schü­lers, die Ein­gang in eine Bewer­tung fin­den sol­len, im Zusam­men­hang mit dem Prä­senz­un­ter­richt erbracht wor­den sind.

In die­sem Zusam­men­hang sei dar­auf hin­ge­wie­sen, dass im Schul­jahr 2020/21 aus­nahms­weise auch Quer­ver­set­zun­gen nach §75 Abs.3 Satz 4 HSchG für Schü­ler/-innen des 7.Jahrgangs zuläs­sig sind.

Digitalisierung

Wäh­rend der Aus­set­zung des regu­lä­ren Schul­be­triebs konn­ten am Les­sing-Gym­na­sium zahl­rei­che Erfah­run­gen gesam­melt und Erkennt­nisse gewon­nen wer­den, die in die Maß­nah­men im Bereich Digi­ta­li­sie­rung an Schu­len für das Schul­jahr 2020/2021 ein­ge­hen. Eine aus­führ­li­che Eva­lua­tion wurde auf der Gesamt­kon­fe­renz im Juni vor­ge­stellt. Sie bil­det den Leit­fa­den zur wei­te­ren Entwicklung.

Wir haben Ange­bote zur Aus­rüs­tung der Hard­ware in Klas­sen­räu­men für Video­kon­fe­ren­zen oder Strea­ming ein­ge­holt, ein Antrag zur Bereit­stel­lung erfor­der­li­cher Soft­ware ist an die IT Abtei­lung des Stadt­schul­amts gestellt worden.

Mensabetrieb

Der Betrieb von Schul­men­sen ist an allen Schu­len wie­der grund­sätz­lich mög­lich. Auch hier gel­ten beson­dere Abstands- und Hygie­ne­an­for­de­run­gen. Fami­lie Rikas hat sich gewappnet.

Klassenfahrten

Der Fokus im ers­ten Halb­jahr des neuen Schul­jah­res soll auf der Ertei­lung von Unter­richt lie­gen, um Unter­schiede im Lern­fort­schritt der Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die sich infolge des pan­de­mie­be­ding­ten ein­ge­schränk­ten Schul­be­triebs erge­ben haben, best­mög­lich auf­fan­gen zu kön­nen. Aus die­sem Grund sol­len mehr­tä­gige Schul­fahr­ten wie Schü­ler­aus­tau­sche, Stu­dien- und Klas­sen­fahr­ten bis ein­schließ­lich Januar 2021 aus­ge­setzt bleiben.

Durchführung von Betriebs- und Sozialpraktika

Die Betriebs- und Sozi­al­prak­tika kön­nen ab nach den Herbst­fe­rien unter Ein­hal­tung der gel­ten­den Hygie­ne­re­ge­lun­gen stattfinden.

Hinweise zum Landesabitur 2021

Nach der­zei­ti­gem Sach­stand wer­den die schrift­li­chen Abitur­prü­fun­gen im Abitur­durch­gang 2021 mit zen­tral gestell­ten Auf­ga­ben durch­ge­führt. Die Inhalte und Anfor­de­run­gen bezie­hen sich den Vor­ga­ben in der Ober­stu­fen- und Abitur­ver­ord­nung (OAVO) ent­spre­chend auf die Kurs­halb­jahre Q1 bis Q3.
Um mehr Zeit zur Nach­ar­beit der ver­säum­ten Unter­richts­in­halte und zur Vor­be­rei­tung auf die Abitur­prü­fun­gen zu erhal­ten, wer­den die schrift­li­chen Abitur­prü­fun­gen im Lan­des­ab­itur 2021 auf die Zeit nach den Oster­fe­rien ver­scho­ben. Nähe­res regelt der Erlass „Lan­des­ab­itur 2021 und 2022 – Rege­lun­gen; hier: Qua­li­fi­ka­ti­ons­phase – The­men­fel­der und inhalt­li­che Gestal­tung; Abitur­er­lass Lan­des­ab­itur 2022“ vom 24. Juni 2020. Herr Pfann­mül­ler wird den Jahr­gang genau­es­tens informieren.

Ganztagsbetrieb

Im Zuge eines ver­ant­wor­tungs­vol­len Regel­be­trie­bes wer­den auch Ganz­tags- und Betreu­ungs­an­ge­bote in der Sekun­dar­stufe wie­der auf­ge­nom­men. Hier­bei ist eine enge Abstim­mung mit den Schul­trä­gern und Ange­bots­trä­gern der Ganz­tags­an­ge­bote beson­ders wich­tig. Frau Qure­shi wird Sie über die Gestal­tung geson­dert informieren.

Mit freund­li­chen Grü­ßen
Bern­hard Mie­les
Schul­lei­ter

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