Lessing-Gymnasium
Frankfurt am Main
Altsprachliches Gymnasium — Schule mit Schwerpunkt Musik
Tag der offenen Tür
25. Januar 2025
Informationsabende
31. Oktober 2024
2. Dezember 2024
15. Januar 2025
jeweils 19:30 — 21:00 Uhr
Aula, Lessing-Gymnasium
Übergang Grundschule – Gymnasium
In der Vergangenheit konnte das Lessing-Gymnasium alle Viertklässlerinnen und Viertklässler aufnehmen, für die unsere Schule ERSTWUNSCH-SCHULE war. Wir hoffen, dass dies auch in diesem Jahr so sein wird. Wichtig für die Anmeldung ist es, das Lessing-Gymnasium als Erstwunschschule anzugeben und bei der Fremdsprachenwahl Latein als 1. Fremdsprache anzukreuzen.
Für die Begründung des Schulwunsches ist ausschließlich das Feld „Anmerkungen“ im Anmeldeformular zu verwenden. Weisen Sie hier ggf. auf ein Geschwisterkind oder Ihr Interesse am Schwerpunkt Musik hin. Wohnortnähe als Begründung dürfen wir nicht berücksichtigen. Verzichten Sie auch auf die Zusendung von Zeugnissen, Lebensläufen o. Ä. Diese dürfen ebenfalls bei der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden. Für die Begründung eines Härtefalls beachten Sie bitte die Hinweise hier.
Die tatsächliche Aufnahme am Lessing-Gymnasium erfolgt dann in folgenden Schritten:
Zuerst berücksichtigen wir Kinder, für die die im Hessischen Schulgesetz (HSchG) genannten Aufnahmekriterien zutreffen. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass am Lessing-Gymnasium Latein als erste Fremdsprache und Englisch als 2. Fremdsprache ab Klasse 5 angeboten wird und wir beim Kultusministerium den besonderen Schwerpunkt Musik haben bestätigen lassen.
Nach Berücksichtigung des §70 HSchG nehmen wir prioritär Geschwisterkinder auf. Das sind Viertklässlerinnen und ‑klässler, deren Geschwister am Lessing-Gymnasium in den Jahrgängen 5 bis einschließlich Q‑Phase unterrichtet werden. Als Geschwisterkind gilt bei Zwillingen auch das zweite Kind, wenn das erste eine Zusage erhalten hat bzw. im Losverfahren einen Platz zugewiesen bekam.
Weitere schuleigene Aufnahmekriterien wie Latein als erste Fremdsprache und der Schwerpunkt Musik finden auch Anwendung.
Alle weiteren Plätze werden im Losverfahren vergeben.
Beim Auslosen werden alle Bewerberinnen und Bewerber durchgelost, so dass von vornherein eine Warteliste besteht, die bis Ende der Sommerferien 2024 Gültigkeit besitzt. Sollte während des laufenden Aufnahmeverfahrens dann noch ein Schulplatz frei werden, werden die Eltern informiert, deren Kind den ersten Platz auf der Warteliste innehat. Sie müssen diesbezüglich nicht aktiv werden.
Zudem möchten wir Sie über das Info-Telefon zum Übergangsverfahren 4/5 in Kenntnis setzen. Das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main bietet auch in diesem Jahr für die Eltern, deren Kinder in der Jahrgangsstufe 4 sind, eine Telefon-Hotline an. Zum Übergangsverfahren können Fragen gestellt werden, die sich nach den Grundschul-Informationsabenden noch ergeben haben. Eine Schullaufbahnberatung erfolgt nicht.
- Telefonnummer: 069–38989-128
Andreas Henkel, Schulleiter
Übergang Grundschule – Gymnasium
In der Vergangenheit konnte das Lessing-Gymnasium alle Viertklässlerinnen und Viertklässler aufnehmen, für die unsere Schule ERSTWUNSCH-SCHULE war. Wir hoffen, dass dies auch in diesem Jahr so sein wird. Wichtig für die Anmeldung ist es, das Lessing-Gymnasium als Erstwunschschule anzugeben und bei der Fremdsprachenwahl Latein als 1. Fremdsprache anzukreuzen.
Für die Begründung des Schulwunsches ist ausschließlich das Feld „Anmerkungen“ im Anmeldeformular zu verwenden. Weisen Sie hier ggf. auf ein Geschwisterkind oder Ihr Interesse am Schwerpunkt Musik hin. Wohnortnähe als Begründung dürfen wir nicht berücksichtigen. Verzichten Sie auch auf die Zusendung von Zeugnissen, Lebensläufen o. Ä. Diese dürfen ebenfalls bei der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden. Für die Begründung eines Härtefalls beachten Sie bitte die Hinweise hier.
Die tatsächliche Aufnahme am Lessing-Gymnasium erfolgt dann in folgenden Schritten:
Zuerst berücksichtigen wir Kinder, für die die im Hessischen Schulgesetz (HSchG) genannten Aufnahmekriterien zutreffen. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass am Lessing-Gymnasium Latein als erste Fremdsprache und Englisch als 2. Fremdsprache ab Klasse 5 angeboten wird und wir beim Kultusministerium den besonderen Schwerpunkt Musik haben bestätigen lassen.
Nach Berücksichtigung des §70 HSchG nehmen wir prioritär Geschwisterkinder auf. Das sind Viertklässlerinnen und ‑klässler, deren Geschwister am Lessing-Gymnasium in den Jahrgängen 5 bis einschließlich Q‑Phase unterrichtet werden. Als Geschwisterkind gilt bei Zwillingen auch das zweite Kind, wenn das erste eine Zusage erhalten hat bzw. im Losverfahren einen Platz zugewiesen bekam.
Weitere schuleigene Aufnahmekriterien wie Latein als erste Fremdsprache und der Schwerpunkt Musik finden auch Anwendung.
Alle weiteren Plätze werden im Losverfahren vergeben.
Beim Auslosen werden alle Bewerberinnen und Bewerber durchgelost, so dass von vornherein eine Warteliste besteht, die bis Ende der Sommerferien 2024 Gültigkeit besitzt. Sollte während des laufenden Aufnahmeverfahrens dann noch ein Schulplatz frei werden, werden die Eltern informiert, deren Kind den ersten Platz auf der Warteliste innehat. Sie müssen diesbezüglich nicht aktiv werden.
Zudem möchten wir Sie über das Info-Telefon zum Übergangsverfahren 4/5 in Kenntnis setzen. Das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main bietet auch in diesem Jahr für die Eltern, deren Kinder in der Jahrgangsstufe 4 sind, eine Telefon-Hotline an. Zum Übergangsverfahren können Fragen gestellt werden, die sich nach den Grundschul-Informationsabenden noch ergeben haben. Eine Schullaufbahnberatung erfolgt nicht.
- Telefonnummer: 069–38989-128
Andreas Henkel, Schulleiter