Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, hat die Stadt Frankfurt ab Montag, 24.08.2020, eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verfügt. Die Verpflichtung umfasst nun auch den Unterricht. Sie gilt zunächst befristet bis zum 04.09.20. Der SEB hat uns dankenswerterweise einen Auszug aus der Pressekonferenz mit dem Gesundheitsdezernenten, Herrn Stefan Majer, zugesandt, den Sportunterricht betreffend:
“Hier gilt nach wie vor die Landesverordnung: Sportunterricht findet statt — ohne Masken, 1,5m Abstand müssen eingehalten werden. Vor und nach dem Sportunterricht in den Umkleidekabinen gilt Maskenpflicht.”
» Allgemeinverfügung Magistrat Gesundheitsamt Maskenpflich Schulunterricht