Besuch der Intensivmedizinerin Frau Dr. Küppers-Tiedt am 29.4.2024
Im Religionsunterricht beschäftigen wir uns gerade mit dem Thema Tod und Sterben. Zunächst einmal dachte ich, dass dieses Thema nicht besonders ansprechend ist und man es mit besonderer Vorsicht „genießen“ muss. Ich habe mich auch nicht besonders auf das Thema gefreut, da ich mir vorgestellt habe, dass es nicht sehr abwechslungsreich, sondern eher traurig sein wird.
Allerdings finde ich, dass Frau Krichbaum das Thema sehr interaktiv gestaltet, sodass das Interesse geweckt wird. So haben wir uns beispielsweise am Anfang der Einheit auch mit dem Thema Auferstehung beschäftigt und was wir uns darunter vorstellen. Es war besonders spannend zu überlegen, wie man selbst sich das Leben nach dem Tod vorstellt und welches Bild die anderen haben. Ebenso haben wir uns mit einem anderen Kurs ausgetauscht, ob der Tod in unserer Gesellschaft ein Tabuthema ist.
Außerdem kam letzte Woche (am 29.4.2024) Frau Dr. Küppers-Tiedt zu uns in den Unterricht, um von ihrer Arbeit als Neurologin zu berichten und uns über die Themen Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung aufzuklären. Zunächst einmal hat sie uns ein paar Begrifflichkeiten erklärt, damit wir besser verstehen konnten, was in ihren Aufgabenbereich fällt, aber eben auch, was sie nicht darf. Besonders hat mich erstaunt, wie schmal die Gratwanderung zwischen juristisch korrektem Verhalten und eben schon illegalen Handlungen ist. Ich stelle es mir nicht gerade leicht vor, immer juristisch korrekt zu handeln, während man die Entscheidungen auch mit dem eigenen Gewissen vereinbaren muss.
So erzählte Frau Dr. Küppers-Tiedt uns, dass sie selbst direkten Verwandten (Ehepartner und Eltern von Minderjährigen ausgeschlossen), streng rechtlich gesehen, keine Auskunft über den Zustand des Patienten geben darf. Auch dürfen diese keine medizinischen Entscheidungen für den Patienten treffen, wenn ihnen das nicht durch eine Patientenverfügung erlaubt wurde. Außerdem sind sie verpflichtet, falls sie durch so eine Patientenverfügung entscheidungsberechtigt sind, nach Willen des Patienten zu handeln. Natürlich ist nicht immer klar, ob die Verwandten dann auch den Willen des Patienten umsetzen, wenn der Patient beispielsweise die lebensverlängernden Maßnahmen einstellen möchte, kann das verständlicherweise schwierig für die Verwandten sein.
Wir haben uns außerdem darüber unterhalten, bis wann, also mit welchen Einschränkungen (z.B. hoher Querschnitt) ein Leben für uns lebenswert ist. Gerade zu Ende hin, als die Einschränkungen immer größer wurden, gingen die Meinungen weiter auseinander.
Insgesamt hat mir der Besuch sehr gut gefallen, denn es war besonders interessant direkt von einer Spezialistin auf dem Gebiet der Neurologie zu erfahren, wie sie mit dem Tod umgeht, mit dem sie täglich konfrontiert wird. Meiner Meinung nach ist dieses Vorgehen viel lerneffektiver, als ein Blatt über die verschiedenen Begrifflichkeiten wie Sterbehilfe oder Patientenverfügung zu lesen und danach vielleicht ein paar Übungen zu bearbeiten. Insofern finde ich es sehr schön, dass Frau Krichbaum Frau Dr. Küppers-Tiefdt eingeladen hat, aber auch, dass sie zu uns in den Unterricht gekommen ist, und uns dieses wichtige Thema sehr spannend nähergebracht hat!
Schülerin aus dem Religionskurs