Flyer — Schü­ler­ti­cket 2026 VGF

Liebe Eltern,

wenn es in die Som­mer­fe­rien geht, scheint das kom­mende Schul­jahr noch ein wei­ter Ferne. Doch plötz­lich ist es soweit: Der erste Schul­tag nach den Ferien ist gekom­men, und Ihr Kind fährt wie­der mit Bus und Bahn zur Schule. Des­halb den­ken Sie bitte recht­zei­tig daran, ein Schü­ler­ti­cket Hes­sen zu bestel­len oder das vor­han­dene zu ver­län­gern. Sie kön­nen das Ticket früh­zei­tig im Online-Por­tal der VGF unter meine.vgf-ffm.de buchen.

Am 10. August 2026 beginnt das neue Schul­jahr. Soll Ihr Kind recht­zei­tig mobil sein, muss das Schü­ler­ti­cket Hes­sen bis spä­tes­tens 15. Juli 2026 online bestellt wer­den.

Das Schü­ler­ti­cket Hes­sen gilt rund um die Uhr hes­sen­weit und kos­tet 398 Euro für ein Jahr. Alter­na­tiv kön­nen Sie das Ticket-Abo für 33,80 Euro monat­lich abschlie­ßen. Damit kann ihr Kind auf dem Schul­weg und in der Frei­zeit mit Bus und Bahn fah­ren. Per­so­nen mit Frank­furt-Pass erhal­ten das Schü­ler­ti­cket Hes­sen sogar noch günstiger.

 

Hin­weis zur Bean­tra­gung des Schü­ler­ti­ckets Hes­sen bei der VGF

Sollte Ihr Kind über 18 Jahre alt sein, benö­tigt es zur Bestel­lung oder Ver­län­ge­rung einen Schul- oder Aus­bil­dungs­nach­weis. Dies kann sein:

  • ein Schul­nach­weis, den die Schule ausstellt
  • der Schü­ler­aus­weis (bitte dar­auf ach­ten, dass Name des Kin­des
    sowie Schul­jahr ersicht­lich sind). 
  • eine von der Schule abge­stem­pelte Bestä­ti­gung
    (Down­load unter: vgf-ffm.de/schulnachweis)

Scan­nen Sie eines der Doku­mente ein und laden Sie es (ggf. inkl. Screen­shot des Frank­furt-Pas­ses) ein­fach bei der Bestel­lung im Online-Por­tal meine.vgf-ffm.de hoch.

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kön­nen Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die in Frank­furt woh­nen, das Schü­ler­ti­cket Hes­sen vom Stadt­schul­amt erhal­ten. Wer Anspruch dar­auf hat, erfah­ren Sie hier: frankfurt.de/schuelerbefoerderung.

Bitte den­ken Sie daran, das eigene Schü­ler­ti­cket Hes­sen bei der VGF zu kün­di­gen, sobald Sie einen posi­ti­ven Bescheid vom Stadt­schul­amt erhal­ten haben. Bitte legen Sie den Bescheid der Kün­di­gung bei.

Hin­weis zur Bean­tra­gung beim Stadt­schul­amt Frank­furt am Main:

Hier benö­ti­gen Sie in jedem Fall alters­un­ab­hän­gig einen gül­ti­gen Schul­nach­weis
für Ihr Kind. Die­ser kann von Ihnen digi­tal hoch­ge­la­den werden.

Wir wün­schen einen guten Start ins neue Schuljahr.